Wenn ich Fußball-Eintrittskarten bei ebay versteigere, die Auktion einen höheren Preis als den tatsächlich aufgedruckten erzielt, ist das dann schon Schwarzmarkthandel?
Auf Eintrittskarten einiger Vereine der 1. und 2. Liga ist auch schon folgender Spruch (sinngemäß) aufgedruckt:
"Der Weiterverkauf der Eintrittskarte zu einem höheren als den aufgedruckten und bezahlten Preis, ist nicht gestattet!"
Angenommen jemand ersteigert eine Eintrittskarte über ebay zu einem weit hören Preis als aufgedruckt, zahlt dann aber nicht
Hat der Verkäufer überhaupt eine Chance diesen Kaufpreis dann einzuklagen, oder würde er sich dabei selbst belasten (Schwarzmarkthandel)???


